Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.entdeckerseiten.de veröffentlichte Website des KEB-Deutschland e.V.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 16.01.2025 durchgeführten Selbstbewertung.
- Für Überschriften, Fließtexte und Tabellen werden Formatvorlagen verwendet.
- Wir achten bei Texten auf gute Verständlichkeit und eine einfache Sprache.
- Bilder haben einen beschreibenden Alternativtext.
- Die Navigation ist klar und einheitlich.
- Externe Links und PDF-Links sind mit einen Linktitel versehen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und daher nicht barrierefrei:
- Bei verschiedenen Formularen ist ein JavaScript aktiv um die Formulare den gewählten Angaben entsprechend anzupassen. Die Formulare selbst sind barrierefrei. Das eingesetzte JavaScript läuft nur im Hintergrund, dennoch kann es auf einigen Geräten zu Fehlermeldungen kommen.
- In manchen Suchspielen werden JavaScript-Elemente verwendet um die Möglichkeit zu bieten Gefundenes anklicken zu können. Dies ist jedoch nicht mit jedem Gerät ausführbar.
- Aktuell sind einige Bilder bei den einzelnen Angeboten ohne begleitende Texte (Alternativ-Texte) verfügbar, was die Barrierefreiheit beeinträchtigt und schrittweise behoben wird.
- Es sind Video-Elemente vorhanden, die noch nicht mit Transkripten und synchronisierten Untertiteln versehen wurden. Dies wird in naher Zukunft nachgeholt.
- Es sind Audio-Elemente vorhanden, die noch nicht mit Transkripten versehen wurden. Dies wird in naher Zukunft nachgeholt werden.
- PDFs sind aktuell noch nicht barrierefrei und werden in naher Zukunft überarbeitet.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 BITV HE 2019 darstellen würde.
- Einige Angebote enthalten ältere PDFs. Alle diese PDFs zu überprüfen würde einen zu enormen Aufwand darstellen.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16.01.2025 erstellt und zuletzt am 17.09.2025 überprüft und aktualisiert.
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Du möchtest uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern?
Schreib uns bitte über das Kontakt Formular. Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach deinem Feedback über das oben genannte Formular keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, kannst du die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Du hast nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht dich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
Durchsetzung beantragen